Betreutes Wohnen (Bewo)

Das ambulant Betreute Wohnen ist an zwei Standorten, im Stadtgebiet Wuppertal und im Stadtgebiet Remscheid, tätig.
In beiden Städten halten wir Büroräumlichkeiten vor, mit entsprechender telefonischer
Erreichbarkeit.
Büro Wuppertal: 0202 250 437 4
Büro Remscheid: 02191 589 733 6

Zur Homepage: https://kollegium-ev.de

E-Mail: betreutwohnen@kollegium-ev.de

Unser Angebotsspektrum umfasst vielfältige Hilfeleistungen. Damit wollen wir den durch uns betreuten Menschen zu einem Höchstmaß an Selbständigkeit und Unabhängigkeit in ihrem Lebensalltag verhelfen:


– Wir unterstützen sie beim Regeln finanzieller und behördlicher Angelegenheiten.
– Wir helfen ihnen Beziehungen zu Menschen im sozialen Umfeld wie z.B. zu Angehörigen, Freunden, Nachbarn, Arbeitskollegen usw. gleichberechtigt zu gestalten.
– Wir geben ihnen Impulse zu einer sinnvollen Gestaltung ihrer freien Zeit und zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
– Wir begleiten sie bei der Inanspruchnahme medizinischer Hilfen, z.B. bei Arztbesuchen.
– Wir unterstützen sie beim Führen und Organisieren des eigenen Haushaltes.
– Wir vermitteln ihnen bei Bedarf andere benötigte Dienste und Hilfen.
– Wir verhelfen ihnen zu einer größtmöglichen und unabhängigen Mobilität.
– Wir vertreten ihre Interessen durch unsere Mitarbeit in verschiedenen Gremien auf
kommunaler Ebene.
– Wir unterstützen sie beim Beantragen der Hilfen, die sie brauchen und koordinieren mit ihnen gemeinsam die individuelle Hilfeplanung.

Grundlage
Wir sind vom Landschaftsverband Rheinland LVR als Träger für ambulante Dienste anerkannt und erbringen unsere Leistungen entsprechend aktueller Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen gemäß dem Sozialgesetzbuch IX, auf der Grundlage für Leistungen der Sozialen Teilhabe nach §§113ff SGB IXi.V.m. §§78ff SGB IX.
Fachärztliche medizinische Unterlagen sind dem LVR vorzulegen. Die Kosten für diese Hilfen werden i.d.R. vom LVR übernommen.

Individuelle Planung der Unterstützungsleistungen
Wenn Menschen unsere Hilfen in Anspruch nehmen wollen, werden wir mit ihnen gemeinsam das Bedarfsermittlungsinstrument (BEI_NRW) des Landschaftsverbandes Rheinland LVR durchlaufen.
Der LVR als Kostenträger für ambulant betreutes Wohnen hat dieses Bedarfsermittlungsinstrument
entwickelt, um festzustellen, in welchen Lebensbereichen sie welche Art der Unterstützung benötigen. Damit soll gewährleistet sein, dass sie genau die Hilfen durch uns erhalten werden, die sie brauchen, um nach Ihren Vorstellungen möglichst selbständig und unabhängig leben zu können.

Zunächst werden wir in ausführlichen Gesprächen mit ihnen und, sofern gewünscht, mit Ihren Angehörigen oder anderen ihnen vertrauten Personen ermitteln, welche Hilfen sie im Einzelnen in welchem zeitlichen Umfang benötigen.
Anschließend unterstützen wir sie dabei, die Hilfen zu beantragen.


Wohngemeinschaften
Zu diesem Zeitpunkt sind alle Wohnplätze belegt, initiative Anfragen sind jedoch für zukünftig vakante Plätze möglich.